Finanzverwaltung

Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Kuschereitz
Telefon (03573) 870-2202