Gemeindeverwaltung Schipkau
Grundsicherung im Alter


Kurzinformationen

Personen mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sind zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der tatsächliche Bezug einer Altersrente ist nicht notwendig.


Beschreibung

Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben

Die Höhe der Grundsicherungsleistungen umfasst

Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind Ihre Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind Ihre eigenen Einkünfte niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Ihre Einkünfte zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts nicht ausreichen. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen; erhöhte Leistungen werden frühestens vom ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen. Zum Einkommen zählen u.a.


Fristen

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.