Gemeindeverwaltung Schipkau
Allgemeine Verwaltung / Finanzen
Gemeindeverwaltung Schipkau
Schülerbeförderung für Behinderte, beantragen
Beschreibung
Können Schülerinnen bzw. Schüler den Schulweg wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung nicht mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, wird ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt. In diesen Fällen besteht eine Beförderungspflicht zu der nächsterreichbaren Schule, an der eine angemessene Ausstattung für den gemeinsamen Unterricht vorhanden ist oder zur nächsterreichbaren Förderschule des der Behinderung entsprechenden Förderschultyps.
Die Bewilligung eines Fahrdienstes ist einen Monat vor Beginn der benötigten Beförderung schriftlich zu beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung des Fahrdienstes ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens, aus dem die Notwendigkeit der Beförderung durch einen Fahrdienst hervorgeht.
Wird ein für die Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler kostenloser Fahrdienst für den Schulbesuch bereitgestellt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für andere Verkehrsmittel.
Rechtsgrundlagen
§ 112 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)
(Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten beim Besuch Oberstufenzentren und beruflichen Ersatzschulen, mit Bestätigung der besuchten Schule (Stempel und Unterschrift)
Originalfahrausweise bei Abrechnung der Fahrtkosten nach Bewilligung
evtl. Sozialhilfebescheide / Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der zu Grunde gelegten Einkommensgrenze (s. Befreiungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung)
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Viola Schubert
(035754) 36014
(035754) 10349