Gemeindeverwaltung Schipkau

Ordnungsamt

Gemeindeverwaltung Schipkau
abgeschlepptes Fahrzeug, herausgeben;


Kurzinformationen

Ein KFZ wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es den Verkehr beeinträchtigend oder ohne Kennzeichen abgestellt wurde, zum Beispiel:


Beschreibung

Ein vorübergehend angeordnetes Halteverbot wird auch dann gegenüber einem Verkehrsteilnehmer wirksam, wenn er sein Fahrzeug zeitlich vor Aufstellung dieses Verkehrszeichens ordnungsgemäß abgestellt und wegen längerer Abwesenheit von dem zwischenzeitlich aufgestellten Haltverbotszeichen tatsächlich keine Kenntnis erlangt hat.

Auch das Überschreiten der Parkzeit auf einem Parkplatz um eine Stunde kann zum Abschleppen des Fahrzeugs führen, da andere Verkehrsteilnehmer gehindert werden zu parken und dies zu starkem "Parkplatzsuchverkehr" führt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen


Gebühren

Die Kosten sind mittels Verordnung pauschaliert festgelegt und können nicht herabgesetzt oder gar erlassen werden. Ausnahme: Das abgeschleppte Fahrzeug war zwar verkehrsbehindernd, nicht jedoch rechtswidrig abgestellt. In diesem Fall werden die Kosten für die Abschleppung nicht verrechnet.


Ansprechpartner

Frau Tina Fleischer
Telefon (035754) 36024
Telefax (035754) 36039