Gemeindeverwaltung Schipkau
Ordnungsamt
Gemeindeverwaltung Schipkau
Negativzeugnis für gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV, beantragen
Beschreibung
Der Hund muss das erste Lebensjahr vollendet haben.
Der Hund ist dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard gekennzeichnet.
Die örtliche Ordnungsbehörde erteilt eine Bescheinigung (Negativzeugnis).
Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine Plakette.
Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit.
Rechtsgrundlagen
(Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
aktuelles Führungszeugnis
Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über das Verhalten des Hundes
Gebühren
Negativzeugnis: Einmalgebühr in Höhe von 25 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Loch
(035754) 36046