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Seit Oktober 2007 gibt es am Standort Dubinaweg in Senftenberg
ein Bürgerbüro, das erste Anlaufstelle für
alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger darstellt
und im Neubau Jugendamt (Glasbau, Haus 5) zu finden ist.
An zentraler Stelle können bürgernah Beratungs-
und Informationsleistungen in Anspruch genommen werden.
Sie erhalten Auskünfte zu:
Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Verbänden
des Landkreis Oberspreewald – Lausitz
Sie können:
Ideen und Anregungen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen
oder Schwierigkeiten einreichen.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros beraten zu:
- Allgemeinen Auskünften
- Aufgaben des Landkreises, Sitz des zuständigen Amtes und Sachbearbeiters
- Beratung zu Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten
- Auslage der Haushaltsatzung Auslage des aktuellen Amtsblattes
- Informationsbroschüren des Landkreises
- Niederschrift von Widersprüchen
- Entgegennahme von Beschwerden
- Angelegenheiten der Fachämter
- Annahme von Anträgen
aus dem Kataster- und Vermessungsamt
- Auslage des Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte
- Infomaterial über Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Auflistung öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster
aus dem Jugendamt:
- Ausgabe von Anträgen zum Unterhaltsvorschuss, Übernahme Kita-Kosten, Elterngeld
- Antrag auf Übernahme für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
aus dem Sozialamt
- GEZ An- bzw. Abmeldungen und Befreiungen Ausgabe von
Anträgen auf Ausstellung eines
Schwerbehindertenausweises und Verlängerung
- Anträge auf Ausbildungsförderung
werden ausgegeben, entgegengenommen und an das Fachamt
weitergeleitet (keine Fachauskünfte)
- Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse)
- Anträge auf Grundsicherung im
Alter/ Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt
aus dem Straßenverkehrsamt
- Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme
von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
- Antrag auf Erteilung eines Erlaubnis für
die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem
Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung
von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
und für Blinde sowie
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung
von Parkerleichterungen für besondere Gruppen
schwer behinderter Menschen in Brandenburg
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen
aus dem Schulverwaltungs- und Kulturamt
- Antrag auf Erstattung der Fahrkosten
- Antrag Ausstellung Zeitkarte für Schülerbeförderung
- Abrechnung Fahrkosten
aus dem Amt für Planung und Wirtschaft
- Wander- und Radwanderkarte
- Übersichtsplan zum Radwandern
zwischen Spreewald, Lausitzer Seenland und Kmehlener
Berge
aus der Kreisvolkshochschule:
- Kreisvolkshochschule – Kursinformation, Programmhefte
Das Bürgerbüro des Landratsamtes Senftenberg
wird sich, orientiert an den Wünschen der Bürgerinnen
und Bürger, weiterentwickeln.
Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Dienstleistungen
können beim Bürgerbüro ebenso eingereicht
werden wie Beschwerden.
So erreichen Sie das Bürgerbüro:
Tel: 03573/870-1350
Fax: 03573/870-1355
E-mail: buergerbuero@osl-online.de
Wir stehen Ihnen
mit unserem Leistungsangebot zu nachfolgenden Öffnungszeiten
gern zur Verfügung: |
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