Bürgerbüro

 

Das Bürgerbüro – Ihr erster Ansprechpartner in der Kreisverwaltung

 
 


Seit Oktober 2007 gibt es am Standort Dubinaweg in Senftenberg ein Bürgerbüro, das erste Anlaufstelle für alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger darstellt und im Neubau Jugendamt (Glasbau, Haus 5) zu finden ist.

An zentraler Stelle können bürgernah Beratungs- und Informationsleistungen in Anspruch genommen werden.

Sie erhalten Auskünfte zu:

Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Verbänden des Landkreis Oberspreewald – Lausitz

Sie können:

Ideen und Anregungen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen oder Schwierigkeiten einreichen.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros beraten zu:

  • Allgemeinen Auskünften
  • Aufgaben des Landkreises, Sitz des zuständigen Amtes und Sachbearbeiters
  • Beratung zu Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten
  • Auslage der Haushaltsatzung Auslage des aktuellen Amtsblattes
  • Informationsbroschüren des Landkreises
  • Niederschrift von Widersprüchen
  • Entgegennahme von Beschwerden
  • Angelegenheiten der Fachämter
  • Annahme von Anträgen

aus dem Kataster- und Vermessungsamt

  • Auslage des Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte
  • Infomaterial über Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Auflistung öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster

aus dem Jugendamt:

  • Ausgabe von Anträgen zum Unterhaltsvorschuss, Übernahme Kita-Kosten, Elterngeld
  • Antrag auf Übernahme für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung

aus dem Sozialamt

  • GEZ An- bzw. Abmeldungen und Befreiungen Ausgabe von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und Verlängerung
  • Anträge auf Ausbildungsförderung werden ausgegeben, entgegengenommen und an das Fachamt weitergeleitet (keine Fachauskünfte)
  • Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse)
  • Anträge auf Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt

aus dem Straßenverkehrsamt

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen nach § 45 StVO
  • Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
  • Antrag auf Erteilung eines Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde sowie
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Brandenburg
  • Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen

aus dem Schulverwaltungs- und Kulturamt

  • Antrag auf Erstattung der Fahrkosten
  • Antrag Ausstellung Zeitkarte für Schülerbeförderung
  • Abrechnung Fahrkosten

aus dem Amt für Planung und Wirtschaft

  • Wander- und Radwanderkarte
  • Übersichtsplan zum Radwandern zwischen Spreewald, Lausitzer Seenland und Kmehlener Berge

aus der Kreisvolkshochschule:

  • Kreisvolkshochschule – Kursinformation, Programmhefte

Das Bürgerbüro des Landratsamtes Senftenberg wird sich, orientiert an den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, weiterentwickeln.

Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Dienstleistungen können beim Bürgerbüro ebenso eingereicht werden wie Beschwerden.

So erreichen Sie das Bürgerbüro:

Tel: 03573/870-1350
Fax: 03573/870-1355
E-mail: buergerbuero@osl-online.de

Wir stehen Ihnen mit unserem Leistungsangebot zu nachfolgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung:

 
 
Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag   08:00 – 15:00 Uhr