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Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt der Kreistag den Landrat. Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten steht fest, sobald alle Wahlbezirke erfasst sind. Der Erfassungsstand sowie die entsprechenden Ergebnisse werden laufend aktualisiert.
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